Forschungsprämie mit wichtigen Änderungen und 2022 fast 1,2 Mrd. Euro von Unternehmen beantragt

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Die Forschungsprämie ist eine echte Erfolgsgeschichte für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Österreich. Bereits 2002 eingeführt, regelmäßig den Fördersatz auf zuletzt 14 Prozent erhöht und 2022 weitere Reformen (AbgÄG 2022) umgesetzt, ist die Forschungsprämie eines der wichtigsten Instrumente zur Anregungen und Fortsetzung von F&E-Aktivitäten. Immerhin gab es 2022 insgesamt über 9.100 Forschungsprämien-Anträge mit einem Volumen von erstmals 1,18 Mrd. Euro. Die Forschungsprämie ist ein fester Bestandteil bei der Kostenkalkulation der forschenden Unternehmen, wobei eine Anerkennung der F&E-Aktivitäten keinesfalls sicher ist.

Was änderte sich 2022 bei der Forschungsprämie? In erster Linie ging es um Verbesserungen dahingehend, dass forschungsaktive Start-ups und KMU von der Forschungsprämie dadurch profitieren sollen, dass ein fiktiver Unternehmerlohn als Aufwand abgesetzt werden kann. Der fiktive Unternehmerlohn beträgt 45 Euro für jede geleistete F&E-Tätigkeitsstunde. Er ist gedeckelt bei 77.400 Euro für jede Person im Wirtschaftsjahr. Darüber hinaus wurden im Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) sogenannte Teil-Bescheide festgelegt. Hierbei handelt es sich ebenfalls um ein wichtiges Instrument für kleine Unternehmen, denn die Änderung sieht vor, dass Forschungsprojekte die zunächst nur teilweise durch das FFG-Gutachten positiv beurteilt wurden, Anspruch auf eine Teilauszahlung haben und der noch zur Diskussion stehende Teil zu einem späteren Zeitpunkt zur Auszahlung kommt. Voraussetzung ist, dass damit zu rechnen ist, dass sich die Entscheidung über den gesamten Prämienantrag wesentlich verzögert. Somit erhöht sich schneller die Liquidität eines Unternehmens und verbessert die Finanzstruktur.

Die Effekte dieser neuen Regelungen werden vermutlich vermehrt 2023 sichtbar werden. Für 2022 kann konstatiert werden, dass 80 Prozent der Antragsteller KMUs waren. Auch in den Vorjahren waren KMUs die Unternehmen mit den meisten Anträgen. Insgesamt sind 2022 über 9.100 Anträge zur Forschungsprämie eingegangen. “Die Forschungsprämie ist ein wichtiger Standortfaktor und holt innovative Unternehmen nach Österreich. Im internationalen Wettbewerb braucht es attraktive Rahmenbedingungen für Forschung- und Entwicklungsaktivitäten, um die Innovationskraft der heimischen Wirtschaft weiter auszubauen. Mit den neuen Regelungen profitieren jetzt verstärkt auch forschungsaktive Start-ups und KMU von der Forschungsprämie“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher. Ein weiterer Pluspunkt für F&E-Unternehmen ist die verlässliche Beständigkeit bei der Bearbeitung der Anträge, die seit 2013 in der Regel rund 40 Tage dauert.

Die Forschungsprämie ist ein wichtiger Baustein für Österreichs Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung. Statistik Austria geht davon aus, dass Österreich 2022 insgesamrt circa 14,1 Mrd. Euro für F&E ausgibt. Daraus ergibt sich ein Anteil von 3,26 Prozent am nominellen Bruttoinlandsprodukt (BIP). Diese sogenannte Forschungsquote lag 2021 noch bei 3,21 Prozent. Bereits 2021 und auch 2022 übererfüllt Österreich das europäische Ziel einer Forschungsquote von 3 Prozent. Darüber hinaus gehört Österreich zu den TOP-Standorten im europaweiten Vergleich.

Die Forschungsprämie ist seit 2002 ein Förderungsinstrument zur Unterstützung betrieblicher Forschung (eigenbetriebliche Forschung und Auftragsforschung) entsprechend der Frascati-Definition. Die antragsfähige Auftragsforschung ist dabei mit 1 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr gedeckelt. Bei der eigenbetrieblichen Forschung gibt es keinen Deckel. Voraussetzung, um eine Forschungsprämie geltend machen zu können, ist ein positives FFG-Jahresgutachten. Die Forschungsprämie wird dem Unternehmen vom Finanzamt gutgeschrieben. Sie kommt auch Unternehmen zugute, die keinen Gewinn ausweisen.

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Geschäftsführer Mag. Robert Schwertner