FORSCHUNGSZULAGE: EIN VERGLEICH DEUTSCHLAND MIT ÖSTERREICH

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Seit Jänner 2020 kann in Deutschland die steuerliche Forschungsförderung in Anspruch genommen werden. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz / FZulG) erlaubt eine Förderung von Personalkosten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Die seit 2012 bestehende österreichische Forschungsprämie ist der deutschen Forschungszulage ähnlich. Gemeinsam ist beiden, dass es sich um ein steuerliches Forschungsförderungsinstrument handelt. Während in Österreich 14% der gesamten Aufwände für Forschung und Entwicklung gefördert werden, werden in Deutschland nur FuE-Personalkosten finanziert, dies aber mit dem höheren Förderungssatz von 25%.

Unterschied besteht auch darin, dass in Österreich eine Förderung unbegrenzt möglich ist. In Deutschland wurde für Unternehmen und Unternehmensverbünde (Konzerne) eine Obergrenze für die Förderung in Höhe von € 500.000,- eingezogen.
Aus unserer Sicht sehr sinnvoll, denn die deutsche Regelung fördert damit kleine und mittleren Unternehmen, da für Konzerne ein jährliches Zubrot von einer halben Million Euro eher uninteressant ist. Eine Studie in Österreich aus 2017 hat auch gezeigt, dass sich die Förderungsmittel in Österreich sehr ungleich aufteilen. Von ca. 3000 Einreichungen pro Jahr erhalten nur 10 Unternehmen das erste Drittel der Förderung, weitere 90 das nächste Drittel, während sich der Rest der 2900 Unternehmen das letzte Drittel der Förderung untereinander aufteilen muss. Eine grobe Schieflage, die dadurch verschärft wird, dass die österreichische Bescheinigungsstelle nun streng bei der Beurteilung von Projekten geworden ist. Während 2012 die Erfolgsquoten noch bei 95% lagen, werden nun viele der Einreichungen besonders in den Sektoren Maschinenbau und Softwareentwicklung abgelehnt. Dies trifft vermehrt kleinere Unternehmen, die sich keine Beratung leisten können, während größere Unternehmen auf Berater zurückgreifen können.