Neu: Investitionsprämie!

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Um die Investitionen der Unternehmen noch dieses Jahr anzukurbeln und auf Eis gelegte Projekte wieder in Gang zu setzten, hat die österreichische Regierung Ende Juni beschlossen eine COVID-19 Investitionsprämie zu erstellen.

Die am 2. Juli 2020 veröffentliche Begutachtungsentwurf beinhaltet folgende Eckpunkte. Materiellen und immateriellen Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen von Unternehmen an österreichischen Standorten werden gefördert. Deutsche Unternehmen können daher ebenfalls einreichen, wenn sie einen Standort in Österreich haben. Ausgenommen sind klimaschädliche Neuinvestitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen. Die Basisprämie von 7% kann bei Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Life-Science/Gesundheit und Ökologisierung auf bis zu 14% erhöht werden. Beantragt werden kann die Investitionsprämie von bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen aller Branchen und Größen beim Austrian Wirtschaftsservice ab 1.9.2020 bis 28.2.2021 und erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Fördersumme beträgt 1 Mrd. Euro, wobei bei der Aufteilung das „First-Come-First-Serve-Prinzip“ angewendet wird.

Investitionen dieser Art können außerdem auch von der Forschungsprämie in Österreich und der Forschungsprämie in Deutschland gefördert werden.