Österreichische Regierung stellt 23 Millionen Euro für Corona-Forschung bereit

emergency Call

Aufgrund des gegenwärtigen Ausbruchs des Corona-Virus Sars-CoV-2 stellen das österreichische Wirtschaftsministerium und die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) kurzfristig 23 Mio. Euro bereit. Darüber hinaus kann Corona-Forschung für österreichische Unternehmen auch als Forschungsprämie und für deutsche Unternehmen für die neue deutsche Forschungszulage geltend gemacht werden.
Im COVID19-Call  werden Forschungsprojekte von österreichischen Unternehmen und klinische Studien gefördert, die sich mit folgenden Themen rund um das Corona-Virus beschäftigen und rasch umsetzbar sind:

  • die Biologie des Virus und seine Übertragung;
  • Infektionsprävention und -kontrolle;
  • Forschung und Entwicklung von Medikamenten und anderen Therapieverfahren sowie die Entwicklung neuer diagnostischer Ansätze;
  • Planung und Durchführung von klinischen Studien.

Beschleunigtes Verfahren

Die FFG führt diesen „Emergency-Call“ in einem beschleunigten Verfahren durch. Die geplanten Projekte sollen rasch umgesetzt werden können. Entwicklungszeitraum ist 12 Monate, Deadline für die Einreichung von Projekten ist der 8. April 2020 (für kurzfristige Entscheidungen) und der 11. Mai 2020 (für zusätzliche Anträge und Förderentscheidungen). Die FFG garantiert für beide Einreichfristen eine zügige Evaluierung.

Förderung für zwei Ziele

Die vom Bund bereitgestellten 23 Millionen Euro verfolgen zwei Ziele: Erstes sollen damit klinische Studien zur Erprobung von Medikamenten und Impfstoffen gegen den Coronavirus finanziert werden. Zweitens stehen die finanziellen Mittel für Forschungsprojekte zur Verfügung, um Spitäler keimfrei zu halten.

Emergency-Call wird aufgestockt

Der am 10. März gestartete Emergency-Call, der von der Forschungsförderungsgesellschaft organisiert wird, soll von einer Million auf 23 Millionen Euro aufgestockt werden.

Die Mittel für die Aufstockung des Emergency-Calls sollen vom Wirtschaftsministerium (BMDW) und Klimaschutzministerium (BMK) kommen. Elf Millionen entfallen dabei auf das Wirtschaftsministerium, zehn Millionen auf das Klimaschutzministerium.

Als begleitende Maßnahme werden die Medizinischen Universitäten vom Wissenschaftsministerium (BMBWF) mit zwei Millionen Euro unterstützt, um gemeinsam mit den Unternehmen die klinischen Studien umzusetzen.

Zusätzliche Einreichfrist

Zusätzlich zur ersten Einreichfrist, die mit 8. April 2020 endet, soll eine zweite Einreichfrist mit 11. Mai 2020 hinzukommen. Anträge können unter www.ffg.at/corona an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft gestellt werden.

Die Details

Mit dem Corona Emergency Call werden jene Unternehmen mit Sitz in Österreich adressiert, die Wirkstoffe gegen Corona oder durch Corona induzierte Folgen (z.B. Lungenentzündungen) in der Pipeline haben und eine klinische Studie (Phase I oder II) unmittelbar nach Genehmigung starten können.
Gefördert werden dabei alle studienrelevanten Kosten, beispielsweise Personal- und Materialkosten für Prüfteams. Es gibt keine Limitierung bei den Drittkosten.

Im Zusammenhang mit Covid-19 werden auch Maßnahmen unterstützt, wie z. B. die Entwicklung von Oberflächenbeschichtungen von Schutzanzügen, neue Desinfektionsmittel und Algorithmen zur Pandemieeinschätzung.

Links:
FFG COVID-19 Call finden sie HIER

Infos zur österreichischen Forschungsprämie finden sie HIER

Infos zur deutschen Forschungszulage finden sie HIER

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